Da Krisen meist unerwartet auftreten und durch zahllose Faktoren beeinflusst werden können, gibt es keine standardisierte Krise. Dennoch gibt es im Krisenmanagement einige Abläufe und Vorgehensweisen die bei den meisten Krisensituationen ähnlich ablaufen und für den Ernstfall vorbereitet und erprobt werden müssen.

Tritt ein großflächiges Gefahrenereignis ein, so greift das integrierte Hilfeleistungssystem. Es regelt die Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden und Hilfsorganisationen. Anhand seiner Regelungen werden die nötigen Schritte und Maßnahmen im Krisenszenario aktiviert. Das integrierte Hilfeleistungssystem ist unter anderem auf Naturkatastrophen, Klimaveränderungen, Großschadenereignissen, Pandemien und Seuchen, sowie internationalen Terrorismus vorbereitet.

Bei einer besonderen Schwere der Schadenlage unterstützt der Bund die Länder durch Information, Koordination, Beratung und Bereitstellung von Ressourcen. Sollte sich das Ausmaß des Schadens auf mehrere Länder erstrecken, wie etwa bei einem weitreichenden Hochwasser, so besteht die Notwendigkeit die Führungs- und Kommunikationsstrukturen des Bundes und der Länder in einem zentralen Krisenstab zu bündeln. Um den Ablauf einer Katastrophe besser verstehe zu können, wird im folgenden eine Krise simuliert.


Szenario: Starkregen mit anschließendem Hochwasser

Wird durch den Wetterdienst eine besondere Wettersituation festgestellt, etwa eine starke Regenfront, so informiert dieser die Bevölkerung und gibt die Daten an die betroffenen Regionen weiter. Die Behörden vor Ort sind somit in Bereitschaft und können bei Notrufen schnell agieren. Sind die Regenfälle derartig stark oder langanhaltend, dass dadurch ein Hochwasser droht, wird die Bevölkerung von der bevorstehenden Gefahr frühzeitig gewarnt. Über Warn-Apps wie „KatWarn“ und „Nina“, aber auch über das Cell Broadcast-System erhalten Bürger:innen direkt auf ihrem Smartphone Gefahrenmeldungen. Ist die Gefahr für Betroffene und oder Helfende zu groß und es drohen lebensbedrohliche Situationen, so wird der Katastrophenfall ausgerufen. Dieser wird von den jeweils betroffenen Gemeinden oder Landkreisen ausgerufen. Bundesländer sind dazu grundsätzlich auch befugt, allerdings treten Extremwetterereignisse meist regional auf und richten nur in Teilen des Bundeslandes große Schäden an. Tritt der Katastrophenfall in Kraft, so wird unverzüglich ein Krisenstab von Fachleuten eingesetzt. Dieser bündelt die Koordinierung von Einsatzkräften, entscheidet über zu treffende Maßnahmen und ist für die sinnvolle Umsetzung der Hilfe verantwortlich. Im Krisenfall können zudem ehrenamtliche Helfer:innen durch die Behörden von ihrer Arbeit freigestellt werden, um schnellstmöglich vor Ort zu sein. Im Katastrophenfall kann es zur Eindämmung und zum Schutz von Personen zu einem temporären Eingriff in die Grundrechte kommen. So darf die Räumung oder Evakuierung aus Wohngebieten veranlasst werden oder gar ein Betretungsverbot für lebensgefährliche Bereiche verhängt werden. Allerdings sollte der Eingriff in die Grundrechte so minimal wie möglich sein. 1

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