Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz ist ein Oberbegriff und beinhaltet alle Aufgaben und Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen im Zivil- und Katastrophenschutz.
Zivilschutz
Er obliegt allein dem Bund und hat die Aufgabe die Bevölkerung, Wohnungen und Arbeitsstätten durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen zu schützen. Außerdem schützt er zivile Dienststelen, Einrichtungen und Kulturgut. Bei Inkrafttreten des Zivilschutzes greift der Bund auf Einheiten und Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder zurück.
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz (KatS) obliegt den Bundesländern und ist eine Organisationsform zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen. Der Bund stellt Gelder und Material für die Länder zur Verfügung.
Krisenmanagement
Das Krisenmanagement beinhaltet alle Maßnahmen, welche zur Vorbereitung, Bewältigung, Vermeidung und Nachbereitung von Krisen gehören. Außerdem gehört die Erstellung von konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu den essentiellen Aufgaben des Krisenmanagement.
Risikomanagement
Das Risikomanagement setzt sich mit der Analyse und Bewertung von Gefahren auseinander und erarbeitet und setzt Maßnahmen zur Reduzierung von Risikoereignissen um.
Schaden
Wenn sich Ereignisse negativ auf ein bestimmtes Schutzgut auswirken, spricht man von einem Schaden.
Notfall
Von einem Notfall spricht man dann, wenn Situationen zu Schäden an Schutzgütern führen können oder bereits Schäden verursacht haben. Selbsthilfemaßnahmen oder staatliche Hilfeleistungen können unter anderem erforderlich sein.
Krise
Bezeichnet eine Abweichung vom Normalzustand, der durch normale Aufbau- und Ablauforganisationen nicht bewältigt werden kann.
Bedrohungslage
Eine besondere Form der Gefahrenlage stellt die Bedrohungslage da. Sie bezieht sich allerdings alleine auf die durch Menschen verursachten Gefährdungen.
Gefahrenabwehr
Versteht man als gesamtheitliche staatliche Maßnahmen, um eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.
Resilienz
Beschreibt die Widerstandsfähigkeit von Systemen oder Lebewesen durch Anpassung und Erlernen von Funktionsfähigkeiten, um ihr Überleben zu sichern.
Verteidigungsfall
Der Verteidigungsfall wird nach Artikel 115a Grundgesetz bei einem durch Waffengewalt durchgeführten Angriff auf Bundesgebiet, oder bei einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgerufen. Der Bundestag kann den Verteidigungsfall einsetzen.
Krieg
Ein zwischen zwei anerkannten Staaten besonders schwerer, organisierter, mit Waffen ausgetragener Konflikt. Sollte sich Deutschland in einem Krieg befinden, so wird der Verteidigungsfall ausgerufen. Dieser ist im Grundgesetz geregelt und orientiert sich maßgeblich an der Charta der Vereinten Nationen.